Ab dem 1. September 2025 werden im Rahmen einer Vorgriffsregelung die Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung angehoben. Die Anpassung betrifft ausschließlich folgende Positionen:
Versorgungsbezogene Pauschale für Blankoverordnung: von 91,38 € auf 96,60 €
Hausbesuchspauschale: von 25,60 € auf 27,80 €
Hausbesuchspauschale in sozialen Einrichtungen: von 16,70 € auf 18,00 €
Die Bundesländer