Neue Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

Neue Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

Relevanz für Praxisinhabende


Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V umfassend überarbeitet. Die Änderungen betreffen insbesondere die Weiterbildungen in den Bereichen:
KG-Gerät
Manuelle Therapie (MT)
Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE / ehem. MLD)

Für Praxisinhabende ergeben sich daraus vor allem strukturelle, personelle und organisatorische Anpassungen in der Weiterbildungssystematik.
Strategische Ausrichtung: mehr Kompetenz, mehr Prozessqualität

Die Überarbeitung verfolgt eine klare Zielsetzung:
- stärkere Kompetenz- und Prozessorientierung in der Therapie
- modernisierte, teilweise digital unterstützte Lehrformate
- aktualisierte Anforderungen an Fachlehrkräfte und Prüfungssysteme
- klarere Strukturierung der Weiterbildungswege

Besonders relevant für Praxisleitungen:
Die Weiterbildungen werden stärker auf therapeutische Handlungskompetenz und Versorgungsqualität ausgerichtet – weniger auf reine Wissensvermittlung.

 Frühzeitiger Zugang zur Weiterbildung KG-Gerät

Eine wesentliche Neuerung mit Auswirkungen auf Personalplanung und Nachwuchsentwicklung:
👉 Studierende in den letzten beiden Semestern sowie Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr können künftig bereits mit der Weiterbildung KG-Gerät beginnen.

Dies eröffnet Praxisinhabenden neue Möglichkeiten in der:
- frühzeitigen Fachkräfteentwicklung
- langfristigen Bindung von Mitarbeitenden
- strukturierten Qualifikationsplanung
- Inkrafttreten und Übergangsfristen

Inkrafttreten der neuen Anlage 7: 01. Juni 2026
Verbindliche Anwendung spätestens ab: 01. Juni 2027

Wichtig für Praxisinhabende:
- Bestandsschutz bleibt vollständig erhalten
- (Zertifikate, Abrechnungsgenehmigungen, Fachlehrkräfte)
- Laufende Weiterbildungen sind nicht betroffen
- begonnene Maßnahmen können nach alter Regelung abgeschlossen werden
- keine unmittelbaren Änderungen im laufenden Praxisbetrieb
- Auswirkungen auf Personalentwicklung und Organisation

Für Praxisleitungen ergeben sich insbesondere folgende Handlungsfelder:

1. Fortbildungsplanung
Weiterbildungen müssen perspektivisch stärker an neue Curricula angepasst werden.
2. Fachlehrkräfte im Team
Bestandsschutz bleibt bestehen; jedoch Schulungsbedarf zu neuen Anforderungen durch Träger keine erneute Prüfung erforderlich
3. Recruiting & Mitarbeiterentwicklung
Durch den früheren Einstieg in KG-Gerät ergeben sich neue Möglichkeiten für:
- strukturiertes Onboarding
- frühzeitige Spezialisierung
-langfristige Bindung von Nachwuchskräften
-Anpassung der Weiterbildungsträger

Weiterbildungsanbieter müssen ihre Curricula bis spätestens 31. Mai 2027 überarbeiten und beim vdek zur Genehmigung einreichen. Neue Kurse dürfen erst nach Freigabe starten.

 Für Praxisinhabende bedeutet das:
👉 Übergangsweise kann es regionale Unterschiede im Angebot geben

Ausblick: KG-ZNS folgt
Im nächsten Schritt wird auch die Weiterbildung KG-ZNS (Kinder und Erwachsene) überarbeitet. Bis dahin gilt weiterhin die aktuelle Fassung der Anlage 7 (Stand 21.07.2021).

Fazit für Praxisinhabende
Die Reform ist weniger ein operativer Einschnitt, sondern vielmehr ein strukturelles Update der Weiterbildungslandschaft. Für Praxen ergeben sich vor allem Chancen in der strategischen Personalentwicklung und Qualifikationsplanung – bei gleichzeitig stabilen Übergangsregelungen.

Weitere Informationen
Offizielle Dokumente und Details finden Sie unter:
www.gkv-heilmittel.de
→ Heilmittelerbringer → Verträge → Physiotherapie