Berufsanerkennung leicht(er) gemacht
Nordrhein-Westfalen hat nachgebessert: Ausländische Berufsurkunden können ab sofort auch dann als gleichwertig anerkannt werden, wenn sie in englischer Sprache verfasst oder ins Englische übersetzt wurden. Damit setzt das Land bundesrechtliche Vorgaben um – und macht einen Prozess unkomplizierter, der bislang viele qualifizierte Fachkräfte unnötig ausgebremst hat.
Das Ziel: eine schnellere, unbürokratischere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Deutsche Übersetzungen sollen künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen verlangt werden, etwa wenn Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit bestehen oder eine englische Übersetzung schlicht zu unklar formuliert ist, um sie verlässlich zu prüfen. Zusätzlich bekommen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mehr Ermessensspielraum: Wer über eigene Sprachkenntnisse oder geeignete Übersetzungstools verfügt, kann auf eine deutsche oder englische Übersetzung ganz verzichten. Verlassen sollten sich Antragstellerinnen und Antragsteller darauf allerdings nicht – ein Rechtsanspruch entsteht daraus nicht.
Auch bei den Fristen wird nachgeschärft: Die zuständige Stelle muss künftig „unverzüglich“, spätestens aber innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Ein automatischer Anerkennungsstatus bei Fristüberschreitung entsteht dadurch zwar nicht, wohl aber die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage. Unterlagen können künftig sowohl als Kopie als auch digital eingereicht werden. Beglaubigte Kopien oder Originale darf die Behörde erst dann verlangen, wenn begründete Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit bestehen.
Hilfreiche Anlaufstellen für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse:
- Weg zur Anerkennung
- Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise – für Unternehmen und Einzelpersonen.
- BQ-Portal – Informationen für Unternehmen.
Modellklausel fällt. Nebenbei schafft NRW mit dem „Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz" auch endlich Klarheit bei einem Dauerthema: der Modellklausel für die Studiengänge in Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.
Sie war bereits zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen – bislang galt jedoch nur eine Übergangsregelung, die die Hochschulen in einer unangenehmen gesetzlichen Schwebe hielt. Jetzt wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ermächtigt, per Rechtsverordnung Rahmenvorgaben für die Studiengänge festzulegen. Geregelt werden können unter anderem Ziele, Dauer, Art und allgemeine Ausgestaltung der Studiengänge sowie die Teilnahmebedingungen. Theoretischer und praktischer Unterricht können ganz oder teilweise an Hochschulen stattfinden. Für die noch laufenden Modellstudiengänge gilt bis dahin eine Übergangsregelung.
Vorbildfunktion für andere Bundesländer
Als einwohnerstärkstes Bundesland könnte NRW mit diesem Gesetz Signalwirkung für den Rest der Republik entfalten. Und das ist auch dringend nötig: Fachkräftemangel und veraltete Ausbildungsregelungen bremsen längst nicht nur die Physiotherapiebranche aus.
Quellen:
Gesetzentwurf
Beschlussprotokoll