VDB Physiotherapieverband

VDB Physiotherapieverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Corona-Hilfen: Abrechnung und Fristverlängerung

Corona-Hilfen: Abrechnung und Fristverlängerung

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023, mit möglicher Fristverlängerung bis zum 31. März 2024. Unternehmen, die Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten haben, mussten eine Schlussabrechnung einreichen. Für die Corona-Soforthilfe 2020 ist eine Überprüfung des Liquiditätsengpasses erforderlich, die von den Bundesländern durchgeführt wird. [Weitergehende Informationen]
Anerkennung ukrainischer Physiotherapeuten

Anerkennung ukrainischer Physiotherapeuten

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte euch darüber informieren, dass es derzeit kein beschleunigtes Verfahren für die Anerkennung ukrainischer Physiotherapeuten in Deutschland gibt. Ukrainische Fachkräfte müssen ihre Berufsausbildung gemäß den regulären Anerkennungsverfahren anerkennen lassen. Diese Regelung gilt analog für weitere Berufe, und detaillierte Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse findet ihr
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