Einführung der E-Rechnung ab 2025

Einführung der E-Rechnung ab 2025
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Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) für inländische Unternehmen in Kraft. Auch Physiotherapiepraxen sind davon betroffen, insbesondere bei Geschäftsvorgängen mit anderen Unternehmen (B2B). Hier ein Überblick, was das bedeutet und wie Sie sich vorbereiten können:

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist mehr als ein PDF: Sie wird in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) erstellt und ermöglicht eine automatisierte Datenverarbeitung. Papier- oder PDF-Rechnungen ohne strukturierte Daten erfüllen die Anforderungen nicht mehr.

Änderungen ab 2025

Empfangspflicht: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen E-Rechnungen empfangen können.
Ausstellungspflicht (mit Übergangsfristen): Bis Ende 2027 dürfen kleinere Unternehmen (bis 800.000 € Jahresumsatz) weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2028 gilt die E-Rechnungspflicht vollständig.

Was ist zu tun?

Systemprüfung und Anpassung: Überprüfen Sie, ob Ihre Praxissoftware E-Rechnungen unterstützt, und planen Sie eventuell ein Update.
Digitalisierung vorantreiben: Optimieren Sie Ihre Buchhaltungs- und Rechnungsprozesse für den digitalen Empfang und die Archivierung von E-Rechnungen.
Partner informieren: Klären Sie mit Geschäftspartnern, wie Rechnungen ab 2025 ausgetauscht werden sollen.
Testphase nutzen: Machen Sie sich rechtzeitig mit den neuen Prozessen vertraut.

Ausnahmen

Rechnungen über steuerfreie Umsätze (z. B. viele medizinische Leistungen nach § 4 UStG), Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €) und Rechnungen an Privatpersonen sind von der Pflicht ausgenommen.

Die Umstellung bietet Chancen, Prozesse zu optimieren und langfristig Zeit und Kosten zu sparen. Bereiten Sie sich frühzeitig vor, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen und reibungslos in die digitale Zukunft zu starten.

Für weitere Details und Unterstützung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder die Geschäftsstelle des VDB NRW e. V.