Neue Regelungen für Manuelle Lymphdrainage

Neue Regelungen für Manuelle Lymphdrainage

Mehr Flexibilität für Patienten und Therapeuten, wir danken dem VPT und dem VDB für Ihren Einsatz.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute bekanntgegeben, dass ab dem 1. Oktober 2024 die Manuelle Lymphdrainage (MLD) auch ohne Angabe der Therapiezeit verordnet werden kann. Diese bahnbrechende Änderung verspricht eine verbesserte Versorgung für Patienten mit Lymphödemen und mehr Flexibilität für Therapeuten.

Bisher spielte die Anzahl der zu behandelnden Körperteile eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Therapiedauer von 30, 45 oder 60 Minuten. Zukünftig wird sich die Dauer stärker nach dem Stadium des Lymphödems richten. Ohne genaue Zeitvorgabe vom Vertragsarzt können Therapeuten eigenständig entscheiden, wie lange die Behandlung dauern soll.

Diese Anpassung der Heilmittelrichtlinie stärkt die Patientenorientierung und unterstreicht die Expertise der Therapeuten. Der G-BA folgt damit den Empfehlungen des VPT sowie dem Berufsverband der Selbständigen VDB zu den indikationsbezogenen Zeitbedarfen bei Manueller Lymphdrainage.

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Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass der Beschluss des G-BA noch keinen verbindlichen Vertrag mit den Krankenkassen darstellt. Die Anpassungen treten zum genannten Datum in Kraft, sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände erhebt.

Diese wegweisende Entscheidung verspricht eine bessere Behandlung für Patienten mit Lymphödemen und ermöglicht es Therapeuten, ihre Fachkenntnisse effektiver einzusetzen.