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Finanzierungsvereinbarung Telematikinfrastruktur
Aktuell

Finanzierungsvereinbarung Telematikinfrastruktur

Neue Finanzierungsvereinbarung für den Anschluss von Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur. Die maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO DEUTSCHLAND, VPT und VDB-Physiotherapieverband sowie der GKV-Spitzenverband haben eine neue Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) geschlossen. Inhalt der Vereinbarung sind die Antrags- und Abrechnungsmodalitäten der durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegten Pauschalen zur Refinanzierung der
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Corona-Hilfen: Abrechnung und Fristverlängerung

Corona-Hilfen: Abrechnung und Fristverlängerung

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023, mit möglicher Fristverlängerung bis zum 31. März 2024. Unternehmen, die Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten haben, mussten eine Schlussabrechnung einreichen. Für die Corona-Soforthilfe 2020 ist eine Überprüfung des Liquiditätsengpasses erforderlich, die von den Bundesländern durchgeführt wird. [Weitergehende Informationen]