Videotherapie in der Physiotherapie
Liebe Mitglieder des VDB NRW,
ab dem 01.01.2025 gibt es eine wichtige Neuerung für Physiotherapiepraxen: Die Krankenkassen übernehmen künftig Kosten für die Hard- und Software, die zur Erbringung telemedizinischer Leistungen, wie der Videotherapie, benötigt werden.
Wichtige Details:
Finanzierungspauschale für Hardware: Physiotherapiepraxen können ab 2025 jährlich 950,00 Euro für die Anschaffung und den Betrieb von Hardware beantragen. Diese Pauschale steht für die Jahre 2025, 2026 und 2027 zur Verfügung.
Kostenpauschale für Software: Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis einschließlich 2028 eine jährliche Pauschale von 300,00 Euro für die Anschaffung und den Betrieb einer geeigneten Software zu erhalten.
Diese Neuerungen bieten eine hervorragende Gelegenheit, Ihre Praxis technisch auf den neuesten Stand zu bringen und Videotherapie erfolgreich in Ihr Angebot zu integrieren.
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