Mitteilung zur Richtlinienänderung MLD (ab 01.10.2024)

Mitteilung zur Richtlinienänderung MLD (ab 01.10.2024)
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Zum 01.10.2024 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie (HMR) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt richtet sich die Behandlungsdauer der manuellen Lymphdrainage (MLD-30, MLD-45, MLD-60) hauptsächlich nach dem Stadium des Lymphödems und nicht mehr nach der Anzahl der zu behandelnden Körperteile. Dies ist in der AWMF S2k-Leitlinie festgelegt.

Ärztinnen und Ärzte haben zudem die Möglichkeit, MLD ohne konkrete Zeitangabe zu verordnen. In solchen Fällen entscheiden die Therapeutinnen und Therapeuten, ob 30, 45 oder 60 Minuten notwendig sind. Wichtig ist, dass das Stadium des Lymph- oder Lipödems durch einen ICD-10-Code auf der Verordnung angegeben wird. Eine Liste der relevanten Diagnosen finden Sie folgend:

Die Richtlinienänderung wird im Bundesrahmenvertrag verankert. Da jedoch noch nicht alle Details zur Umsetzung mit den Krankenkassen geklärt sind, empfehlen wir Praxen zu Beginn, nur Verordnungen anzunehmen, die einen festen Zeitrahmen (30, 45 oder 60 Minuten) beinhalten. Dies gewährleistet Rechtssicherheit und vermeidet Unsicherheiten bei der Abrechnung.

Insbesondere bei Ausnahmefällen, wie z. B. MLD-45 im Stadium I zur Behandlung von zwei Körperteilen, wird empfohlen, die Verordnung an die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt zurückzugeben und eine Zeitangabe einzufordern.

Sollten Unklarheiten bestehen, beispielsweise bei der Angabe des ICD-10-Codes für Patientinnen und Patienten mit besonderem Versorgungsbedarf, wird empfohlen, Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt zu halten und eine Zeitangabe auf der Verordnung ergänzen zu lassen.

Bei weiteren Fragen zur Umsetzung der Richtlinienänderung steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.