Entscheidung des LSG
Ende April dieses Jahres hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) ein bedeutendes Urteil in den Klageverfahren der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel gefällt.
Die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel im März und Juli 2021 zur Sachlage der Rahmenvertragsvereinbarungen wurden von den maßgeblichen Physiotherapieverbänden wie dem VDB für die Physiotherapie in Teilen angefochten. Die Klagen wurden im April und August 2021 eingereicht und am 12. Januar 2023 vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Das jüngste Urteil des LSG vom Ende April bringt nun einige wichtige Entscheidungen mit sich, die die Zukunft der Physiotherapie in Deutschland beeinflussen könnten.
Die Klagen der maßgeblichen Physiotherapieverbände hatten teilweise Erfolg. Insbesondere wurde entschieden, dass die Schiedsstelle bereits im ersten Schiedsverfahren 2021 eine Vergütungsvereinbarung hätte festsetzen müssen. Dies war nicht geschehen, weshalb der erste Schiedsspruch als rechtswidrig eingestuft wurde. Die Verbände betrachten diese Entscheidung als positiv, auch in Bezug auf die Kostenfrage.
Des Weiteren waren die Verbände erfolgreich darin, eine Festsetzung von Zahlbeträgen zum Ausgleich eingetretener Vergütungsausfälle für den Zeitraum vom 10. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 zu fordern. Die Schiedsstelle hatte diese Zahlungen bislang zu Unrecht verweigert, was nun korrigiert werden muss. Die konkrete Umsetzung dieses Ausgleichs liegt jedoch im Ermessen der Schiedsstelle.
Bei der zweiten Klage der Physiotherapieverbände wurden verschiedene Aspekte beklagt, darunter preisbildende Parameter wie die Anzahl der in einer Durchschnittspraxis tätigen Therapeuten und die Jahresleistungszeit der Therapeuten. Diese Klageanträge wurden jedoch vom LSG zurückgewiesen, da sich die Schiedsstelle in einem zulässigen Rahmen bewegt habe und keine rechtlichen Vorgaben verletzt worden seien.
Die Verbände werden das Urteil des LSG nun gemeinsam mit ihrer anwaltlichen Vertretung eingehend prüfen, um zu entscheiden, ob weitere rechtliche Schritte erforderlich sind. Weitere Informationen werden an die Mitglieder weitergegeben, sobald sie verfügbar sind.
Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Physiotherapiebranche haben wird und wie die Verbände darauf reagieren werden.