Klage gegen Schiedsspruch

GKV-Spitzenverband legt Begründung vor
Im Mai wurde bekannt, dass der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) Klage gegen den Schiedsspruch der Schiedsstelle Heilmittel vom 19. März 2025 eingereicht hat. Nun liegt den Physiotherapieverbänden die offizielle Klagebegründung vor.
Worum geht es?
Der GKV-SV kritisiert insbesondere die Entscheidung der Schiedsstelle, den Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten eine Vergütungserhöhung von 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025 zuzusprechen; doppelt so hoch wie in vorherigen Runden.
Rolle der Verbände
Die Physiotherapieverbände sind im Verfahren als sogenannte Beigeladene beteiligt.
Das bedeutet: Sie handeln im eigenen Interesse und sind nicht verpflichtet, eine der beiden Parteien – weder den GKV-SV als Kläger noch die Schiedsstelle als Beklagte – zu unterstützen.
Aktuell analysieren die Verbände die Klagebegründung und bereiten eine entsprechende Erwiderung vor.
Wie geht es weiter?
Ein Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg steht derzeit noch nicht fest.
Fragen?
Wenn Sie Fragen zum Verfahren haben oder mit uns grundsätzlich ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich gerne bei uns. Wir stehen Ihnen zur Verfügung.