Höhere Beihilfebeiträge ab 01. September 2025

Höhere Beihilfebeiträge ab        01. September 2025

Ab dem 1. September 2025 werden im Rahmen einer Vorgriffsregelung die Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung angehoben. Die Anpassung betrifft ausschließlich folgende Positionen:

Versorgungsbezogene Pauschale für Blankoverordnung: von 91,38 € auf 96,60 €
Hausbesuchspauschale: von 25,60 € auf 27,80 €
Hausbesuchspauschale in sozialen Einrichtungen: von 16,70 € auf 18,00 €

Die Bundesländer entscheiden eigenständig, ob und wann sie diese Erhöhungen übernehmen. Damit die neuen Höchstbeträge auch für Landesbeamte gelten, sind entsprechende Änderungen der jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen erforderlich.

In den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt erfolgt die Anpassung automatisch, sodass die neuen Höchstsätze dort ebenfalls ab September 2025 wirksam werden.

Sobald es für Nordrhein-Westfalen soweit ist, informieren wir dich umgehend.