Höhere Beihilfebeiträge ab 01. September 2025

Ab dem 1. September 2025 werden im Rahmen einer Vorgriffsregelung die Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung angehoben. Die Anpassung betrifft ausschließlich folgende Positionen:
Versorgungsbezogene Pauschale für Blankoverordnung: von 91,38 € auf 96,60 €
Hausbesuchspauschale: von 25,60 € auf 27,80 €
Hausbesuchspauschale in sozialen Einrichtungen: von 16,70 € auf 18,00 €
Die Bundesländer entscheiden eigenständig, ob und wann sie diese Erhöhungen übernehmen. Damit die neuen Höchstbeträge auch für Landesbeamte gelten, sind entsprechende Änderungen der jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen erforderlich.
In den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt erfolgt die Anpassung automatisch, sodass die neuen Höchstsätze dort ebenfalls ab September 2025 wirksam werden.
Sobald es für Nordrhein-Westfalen soweit ist, informieren wir dich umgehend.