GKV-Spitzenverband klagt gegen Schiedsstelle

GKV-Spitzenverband klagt gegen Schiedsstelle

Am 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung für physiotherapeutische Leistungen beschlossen. Für das zweite Quartal 2025 wurde eine Anhebung um 4,01 Prozent sowie eine zusätzliche Steigerung um 8,02 Prozent festgelegt. Dieser Schiedsspruch scheint jedoch beim GKV-Spitzenverband auf deutlichen Widerstand zu stoßen – denn nun wurde Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.

Inhalt der Klage noch unklar
Zum aktuellen Zeitpunkt liegt dem Gericht noch keine Klagebegründung des GKV-Spitzenverbands vor. Es ist daher nicht bekannt, welche konkreten Punkte des Schiedsspruchs beanstandet werden. Ebenso gibt es noch keine Angaben zu einem möglichen Verhandlungstermin oder zum weiteren Verfahrensverlauf.

Physiotherapieverbände nur beigeladen
Wichtig ist: Die Physiotherapieverbände sind in diesem Verfahren nicht als Kläger oder Beklagte beteiligt. Sie wurden jedoch vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg formell als Beigeladene in das Verfahren aufgenommen und werden die Entwicklungen aufmerksam begleiten.

Einordnung
Die Klage des GKV-Spitzenverbands zeigt erneut die Spannungen im Bereich der Heilmittelversorgung – insbesondere, wenn es um die wirtschaftliche Anerkennung therapeutischer Leistungen geht. Die Entscheidung der Schiedsstelle war zuvor das Ergebnis intensiver Verhandlungen, die keine Einigung zwischen den Vertragspartnern erbracht hatten.

Wir halten Sie über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden.

Eure Redaktion