Evaluation Blankoverordnung

Start der Regelversorgung:
Seit 1. November 2024 ist die Blankoverordnung Teil der physiotherapeutischen Regelversorgung für Schulterdiagnosen.
Was bedeutet Blankoverordnung?
Physiotherapeut*innen entscheiden eigenverantwortlich über:
Art des Heilmittels
Dauer und Frequenz der Behandlung
Inhalte der Therapie
Erstmals wird auch die Diagnostik vergütet.
Projektziele:
Evaluation von Umsetzung, Wirksamkeit und Nutzen
Erhebung von Daten zu Patienteneigenschaften, Therapieinhalten und -verläufen
Beitrag zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags (§ 125a SGB V)
Grundlage für den Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit
Vorbereitung von Verhandlungen zur Ausweitung auf weitere Diagnosen
Projektpartner:
Physiotherapieverbände: IFK, VDB, VPT
Wissenschaftliche Partner: Hochschule Bochum & Hochschule Trier
Erste Ergebnisse:
Zwischenergebnisse werden Ende 2025 erwartet.
Weitere Informationen:
Erteilt die Geschäftsstelle der beteiligten Verbände.
Blankoverordnung:
Neue Versorgungsform wird wissenschaftlich untersucht
Seit dem 1. November 2024 ist die Blankoverordnung Teil der physiotherapeutischen Regelversorgung für Patienten mit unterschiedlichen Diagnosen rund um die Schulter. Diese erweiterte Versorgungsverantwortung bietet viel Potenzial: Physiotherapeut*innen können gezielter und flexibler auf den individuellen Rehabilitationsverlauf eingehen, indem sie autonom das Heilmittel sowie die Dauer und Frequenz der Behandlung bestimmen. Darüber hinaus wird erstmalig die physiotherapeutische Diagnostik vergütet. Ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der fachlichen Expertise und zur Stärkung der therapeutischen Rolle im Gesundheitswesen.
Nun sollen die Blankoverordnung und ihre Besonderheiten für die physiotherapeutische Behandlung wissenschaftlich untersucht werden. Mit der Hochschule Bochum und der Hochschule Trier haben sich die drei Physiotherapieverbände IFK, VDB und VPT starke wissenschaftliche Partner an ihre Seite geholt, um belastbare Erkenntnisse zu gewinnen, etwa zu konkreten Gestaltungsmerkmalen der Versorgung, zum Therapieverlauf, zu den Behandlungsergebnissen sowie zu den Erfahrungen und der Zufriedenheit der Patient*innen im Rahmen der Blankoverordnung.
Zu diesem Zweck werden Daten aus physiotherapeutischen Behandlungen, die im Rahmen einer Blankoverordnung durchgeführt wurden, systematisch erfasst und analysiert. Dabei fließen unter anderem Informationen zu Patienteneigenschaften, Verordnungsdetails, Therapieinhalten sowie zur Prognose und zum Behandlungsverlauf in die Auswertung ein. Ziel ist es, ein umfassendes Bild dieser neuen Versorgungsform zu zeichnen und auf wissenschaftlicher Grundlage Aussagen über deren Nutzen und Qualität zu treffen.
Das Projekt verfolgt dabei zwei zentrale Ziele: Zum einen soll es zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 125a SGB V beitragen, insbesondere im Hinblick auf den vorgeschriebenen Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit. Zum anderen erhoffen sich die beteiligten Partner wertvolle Erkenntnisse, die in zukünftige Vertragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband einfließen können, etwa im Hinblick auf die Ausweitung der Blankoverordnung auf weitere Diagnosen.
Durch die gezielte Kooperation der drei Physiotherapieverbände IFK, VDB und VPT mit wissenschaftlicher Unterstützung der Hochschule Bochum und der Hochschule Trier steht das Projekt auf einem soliden Fundament. Mit ersten Zwischenergebnissen ist voraussichtlich zum Jahresende 2025 zu rechnen.