Erweiterung der Diagnoseliste zum LHB ab 1. Juli 2025

Erweiterung der Diagnoseliste zum LHB ab 1. Juli 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 26. Juni 2025 die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um eine weitere Indikation ergänzt: „Periodische Lähmung“ wird mit Wirkung zum 1. Juli 2025 in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie aufgenommen.

Hintergrund der Entscheidung
Grundlage für die Erweiterung ist die aktuelle S1-Leitlinie mit dem Titel „Myotone Dystrophien, nicht-dystrophe Myotonien und periodische Paralysen“. Diese empfiehlt eine regelmäßige, lebenslange physiotherapeutische Betreuung, insbesondere zur Vermeidung von Kontrakturen und zur Stabilisierung der Muskelkraft bei Betroffenen.

Bedeutung für die Praxis
Die Aufnahme in Anlage 2 bringt wichtige Erleichterungen für die therapeutische Versorgung:

  • Keine Genehmigungspflicht mehr: Eine gesonderte Genehmigung durch die Krankenkasse entfällt, sofern die Diagnose eindeutig dokumentiert ist.
  • Verordnungszeitraum von bis zu 12 Wochen: Die Verordnung kann für bis zu zwölf Wochen erfolgen – die maximale Verordnungsmenge richtet sich dabei wie gewohnt nach der verordneten Therapiefrequenz.
  • Sicher vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Verordnungen, die unter den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) oder den besonderen Verordnungsbedarf (BVB) fallen, unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Ein wichtiger Schritt zur Versorgungssicherheit
Die Entscheidung des G-BA ist ein weiterer Schritt hin zu einer bedarfsgerechten und entbürokratisierten Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen neuromuskulären Erkrankungen. Gleichzeitig unterstreicht sie die Bedeutung der physiotherapeutischen Behandlung als integralen Bestandteil im Versorgungspfad chronisch erkrankter Menschen.

Der VDB begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und fordert zugleich, dass weitere relevante Diagnosen in die LHB-Liste aufgenommen werden – stets auf Basis evidenzbasierter Leitlinien und im Sinne einer effektiven, langfristigen Patientenversorgung.

📌 Bei Fragen steht euch der VDB-Landes- oder Bundesverband jederzeit beratend zur Seite.