Einigung zur Heilmittel-Richtlinienänderung für Manuelle Lymphdrainage (MLD)

Einigung zur Heilmittel-Richtlinienänderung für Manuelle Lymphdrainage (MLD)
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Die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT sowie dem GKV-Spitzenverband über die Umsetzung der Heilmittel-Richtlinienänderung zur manuellen Lymphdrainage (MLD) sind erfolgreich abgeschlossen. Diese Einigung markiert einen wichtigen Schritt für die rechtssichere Abrechnung und Anwendung der neuen MLD-Systematik.

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine neue Systematik in der Heilmittel-Richtlinie zur Einteilung der verordnungsfähigen, indikationsbezogenen MLD-Zeitbedarfe. Diese Änderungen sind jetzt auch im Rahmenvertrag nach § 125 SGB V verbindlich verankert.

Was ändert sich?

  1. Festlegung der Behandlungsdauer:

Die Behandlungsdauer von MLD (30, 45 oder 60 Minuten) wird primär durch das Stadium des Lymphödems und die Anzahl der betroffenen Körperteile bestimmt.

  1. Flexibilität für Ärzte und Therapeuten:

Ärzte können MLD ohne Zeitangabe verordnen.

In diesem Fall entscheiden die Therapeuten gemäß Heilmittel-Richtlinie über die geeignete Behandlungsdauer (MLD-30, MLD-45 oder MLD-60), vorausgesetzt, dass das Stadium des Lymph- oder Lipödems durch den ICD-10-Code auf der Verordnung angegeben ist.

  1. Rechtssicherheit:

Die Änderungen sind nun rechtlich abgesichert und können für die Abrechnung genutzt werden.

Wichtiger Hinweis:

Die neueste Lesefassung zur Anlage 3a („Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung für Ärzte“) im Rahmen des Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V finden Sie hier:

Wir danken allen Beteiligten für die erfolgreiche Zusammenarbeit und blicken zuversichtlich auf die Umsetzung dieser wichtigen Neuerungen. Bei Fragen stehen wir euch wie immer gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen
Euer VDB-Team