Barrierefreiheit im Fokus: Was das Gesetz für Physiotherapiepraxen bedeutet
Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesellschaftliches Anliegen, sondern zunehmend auch gesetzlich geregelt. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht überführt. Ziel ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern – auch im digitalen Raum.
Was bedeutet das für Physiotherapiepraxen?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen verpflichtend barrierefrei angeboten werden. Das betrifft unter anderem auch Websites, sofern diese aktiv zur Kundengewinnung oder zum Verkauf von Produkten (z. B. Massageöle, Gesundheitsartikel, Hilfsmittel) genutzt werden.
Wichtig für Praxisinhaber:innen:
Die gesetzlichen Anforderungen gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Die Website dient geschäftlichen Zwecken (z. B. Onlineverkauf, Buchungssysteme, Terminportale)
- Die Praxis beschäftigt mindestens zehn Mitarbeitende
- Der Jahresumsatz oder die Bilanzsumme liegt über zwei Millionen Euro
In diesen Fällen ist eine barrierefreie Gestaltung der Website erforderlich – zum Beispiel durch:
- Kontrastreicher Text und einfache Navigation
- Screenreader-Kompatibilität
- Verständliche Sprache
- Alternativtexte für Bilder
Warum sich Barrierefreiheit trotzdem lohnt
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist eine barrierearme Website immer ein Plus: Sie verbessert die Zugänglichkeit, erhöht die Nutzerfreundlichkeit und signalisiert gesellschaftliche Verantwortung – wichtige Werte für jede moderne Physiotherapiepraxis.
✅ Checkliste: Barrierefreie Website für Physiotherapiepraxen
1. Klare Struktur & einfache Navigation
- Gut lesbare Menüpunkte
- Einheitlicher Seitenaufbau
- Keine überladenen Inhalte
2. Kontraste & Schriftgröße
- Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund
- Vergrößerbare Schriftgrößen ohne Layoutverlust
- Keine ausschließlich farbcodierten Informationen
3. Alternativtexte für Bilder & Grafiken
- Alle Bilder mit sogenannten Alt-Tags versehen (für Screenreader)
- Grafiken mit beschreibenden Texten erklären
4. Tastaturbedienbarkeit
- Die gesamte Seite ist ohne Maus vollständig nutzbar
- Formulare, Buttons und Navigationselemente sind per Tab erreichbar
5. Screenreader-Kompatibilität
- Die Seite ist mit gängigen Screenreadern (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver) nutzbar
- HTML-Struktur mit logischer Überschriftenhierarchie (H1, H2, H3…)
6. Verständliche Sprache
- Kurze Sätze und klare Sprache
- Fachbegriffe nur, wenn nötig – dann mit Erklärung
- Optional: „Leichte Sprache“-Bereich
7. Video- und Audioinhalte barrierefrei gestalten
- Untertitel oder Transkripte für Videos
- Audiobeschreibungen bei visuellen Inhalten (optional)
8. Formulare & Buchungstools
- Beschriftete Formularfelder mit verständlichen Hinweisen
- Fehlermeldungen leicht verständlich & kontrastreich
- Bedienung per Tastatur und Screenreader möglich
9. Mobile Optimierung (Responsive Design)
- Seite passt sich automatisch an Smartphone, Tablet und Bildschirmgröße an
- Alle Funktionen bleiben auch mobil nutzbar
10. Rechtlicher Hinweis & Feedbackmöglichkeit
- Hinweis auf Barrierefreiheit und gesetzliche Grundlagen
- Kontaktformular oder Mailadresse für Hinweise zur digitalen Barrierefreiheit
Tipp:
Nutze kostenlose Tools zur Prüfung, z. B.
- WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
- Google Lighthouse (über Chrome-Entwicklertools)