Artikel für die Mitglieder: Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025

Liebe Mitglieder,
wir möchten euch über wichtige Veränderungen in der Vergütung in der Physiotherapie informieren, die ab dem 1. April 2025 in Kraft treten.
1. Gute Nachrichten: Beseitigte Unklarheiten:
Die jüngsten Unklarheiten mit dem GKV-Spitzenverband bezüglich der Abrechnung von Blankoverordnungen konnten erfolgreich geklärt werden. Dies bedeutet, dass wir nun mit einer verbindlichen Regelung arbeiten können.
2. Differenzierte Abrechnungsmodalitäten:
Mit der Einführung der neuen Regelungen ergeben sich künftig zwei unterschiedliche Abrechnungssysteme:
- Klassische Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V):
Für alle Behandlungen, die ab dem 01.04.2025 durchgeführt werden, erhöhen sich die Preise. - Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V):
Für alle ab dem 01.04.2025 ausgestellten Blankoverordnungen steigen die Vergütungssätze ebenfalls an.
3. Kritik und Ausblick:
Die maßgeblichen Physiotherapieverbände bedauern diese uneinheitliche Vorgehensweise sehr. Unser Unverständnis richtet sich vor allem gegen die mangelnde Bereitschaft der GKV, eine pragmatischere Lösung zu finden, die eine einheitliche Vergütung sicherstellen könnte. Diese Entwicklung hat direkte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation unserer Praxen und auf die Zukunft unseres Berufsstandes.
Fazit:
Während die Klärung der Abrechnungsmodalitäten eine positive Nachricht darstellt, bleibt die Forderung nach einer einheitlichen und fairen Vergütungsstruktur bestehen. Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und euch selbstverständlich über alle relevanten Änderungen informieren.
Vielen Dank für euer Engagement und euer Vertrauen – zusammen gestalten wir die Zukunft der Physiotherapie!
Mit kollegialen Grüßen,
VDB Redaktion