Aktualisierte Höchstbeträge und Regelungen für Heilmittel

Aktualisierte Höchstbeträge und Regelungen für Heilmittel
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Liebe Mitglieder des VDB-Physiotherapieverbandes,

wir möchten Sie über aktuelle Anpassungen bei den Höchstbeträgen für beihilfefähige Aufwendungen im Bereich Heilmittel informieren. Die neuen Werte treten am 1. November 2024 in Kraft und umfassen verschiedene physiotherapeutische Leistungen. Diese Änderungen sind im Zuge der neuen Regelungen der BBhV (Bundesbeihilfeverordnung) in Kraft getreten und betreffen unter anderem die folgenden Bereiche:

  1. Krankengymnastik und Bewegungsübungen
    Physiotherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans wird weiterhin mit 16,50 Euro vergütet, jedoch neu hinzugefügt ist die Diagnostik (PD), welche mit 34,40 Euro abrechenbar ist.

    Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), einschließlich Medizinischer Trainingstherapie, erhält eine Begrenzung auf maximal 25 Behandlungen pro Kalenderhalbjahr, mit einem Richtwert von 60 Minuten je Sitzung und einem Höchstbetrag von 52,40 Euro.
  2. Spezifische Behandlungen und Nachruhezeiten
    Die BBhV sieht auch Regelungen für die Nachruhe nach bestimmten Behandlungen vor, um eine nachhaltige Wirkung der Therapien zu gewährleisten. Für die Atemtherapie, Krankengymnastik im Bewegungsbad sowie Massagen sind entsprechende Pausen vorgesehen.
  3. Ergänzende Leistungen für bestimmte Erkrankungen
    Patienten mit besonderen Diagnosen, wie zerebralen Dysfunktionen oder zentralen Bewegungsstörungen, haben Anspruch auf angepasste Behandlungsformen mit spezifischen Höchstbeträgen, um eine gezielte und wirksame Behandlung sicherzustellen.
  4. Manuelle Therapie und Lymphdrainage
    Die Vergütung für manuelle Therapie bleibt mit 33,40 Euro stabil, ebenso die manuelle Lymphdrainage je nach Dauer zwischen 33,80 Euro und 67,50 Euro.

Diese Anpassungen spiegeln das Bemühen wider, die Rahmenbedingungen für unsere therapeutischen Leistungen weiterhin zu optimieren. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Regelungen noch nicht übernommen.

Als Verband setzen wir uns dafür ein, dass die wichtigen Veränderungen transparent und praktikabel gestaltet werden. Bitte nutzen Sie diese Informationen aktiv für Ihre Praxisorganisation und zur optimalen Abrechnung Ihrer Leistungen.

Falls Sie Fragen zu spezifischen Änderungen oder zur Handhabung dieser Anpassungen haben, steht unser Team Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite.