Abschluss der Verhandlungen zur Blankoverordnung in der Physiotherapie
Liebe Mitglieder des VDB NRW,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Verhandlungen zur Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie kurz vor dem erfolgreichen Abschluss stehen. Am 2. August 2024 haben sich die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände - IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, der VDB-Physiotherapieverband und der VPT - Verband für Physiotherapie – mit dem GKV-Spitzenverband auf alle wesentlichen Punkte des Vertrags nach §125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung geeinigt.
Diese Einigung ist ein bedeutender Meilenstein für die Physiotherapie und stellt einen großen Fortschritt für die Berufsgruppe dar. Durch die Blankoverordnung erhalten Physiotherapeutinnen die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenverantwortlich über Art, Dauer und Frequenz der Behandlung zu entscheiden. Dies bedeutet für Patientinnen eine flexiblere und individuellere Versorgung und stärkt gleichzeitig die Rolle der Physiotherapeut*innen im Gesundheitswesen.
Der Starttermin für die Blankoverordnung ist der 1. November 2024. Ab diesem Datum wird diese neue Versorgungsform in die Regelversorgung integriert und ergänzt somit das bisherige System der Heilmittelverordnung.
Detaillierte Informationen zur Blankoverordnung und den Inhalten des neuen Vertrags finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link: Verhandlungen zur Blankoverordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VDB NRW